Rechtssichere Yogaretreats anbieten – Leitfaden für Yogalehrende

Yoga-Retreats zu organisieren gehört zu den spannendsten Formaten unserer Arbeit – gleichzeitig bewegen sich viele Yogalehrende rechtlich in einem Bereich, der oft – bewusst oder unbewusst – unterschätzt wird.

Yoga-Retreats zu organisieren gehört zu den spannendsten Formaten unserer Arbeit – gleichzeitig bewegen sich viele Yogalehrende rechtlich in einem Bereich, der oft – bewusst oder unbewusst – unterschätzt wird. Denn oftmals denken wir, dass wir auf der sicheren Seite sind und agieren dennoch in einem „Graubereich.“ Besonders dann, wenn Retreatprogramm, Unterkunft und Verpflegung gemeinsam angeboten werden, kann ein Retreat rechtlich als Pauschalreise gelten – mit entsprechenden Pflichten. Als erfahrene Retreat-Anbieterin weiß ich um die Herausforderungen rund um rechtliche Fallstricke sowie Verhandlungen mit den Unterkünften.

Dieser Artikel zeigt, worauf Yogalehrende achten sollten, um Retreats rechtssicher zu gestalten.

1. Wann ein Yogaretreat rechtlich zur Pauschalreise wird

Nach deutschem Reiserecht (§651a BGB) kann eine Pauschalreise vorliegen, wenn mindestens zwei Reiseleistungen kombiniert werden, z. B.:

  1. Retreatprogramm (Yoga, Coaching, Workshops)

  2. Unterkunft

  3. Verpflegung

  4. Transfers oder organisierte Anreise

Werden diese Leistungen gemeinsam zu einem Gesamtpreis angeboten oder über den Anbieter abgerechnet, kann der Retreatanbieter rechtlich als Reiseveranstalter gelten.

2. Welche Pflichten dann entstehen können

Wird ein Retreat als Pauschalreise eingestuft, können u. a. folgende Anforderungen gelten:

  1. Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein & Haftung bei Insolvenz)

  2. spezielle Informationspflichten vor Buchung

  3. angepasste Reiseveranstalter-AGB

  4. erweiterte Haftung für Leistungspartner

  5. organisatorische Ansprechpartnerpflicht während der Reise

Viele klassische Yoga-Haftpflichtversicherungen decken diese Tätigkeit nicht automatisch ab. Hier kann es notwendig werden, weitere Versicherung abzuschließen sowie ein Gewerbe anzumelden, dass über eine freiberufliche Tätigkeit hinaus geht.

3. Risiken, wenn Pauschalreisen ohne Absicherung angeboten werden

Wer Pauschalreisen anbietet, ohne die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, riskiert unter anderem:

  1. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände

  2. persönliche Haftung bei Leistungsproblemen

  3. Rückzahlungsverpflichtungen bei Ausfällen

  4. Bußgelder bei fehlender Kundengeldabsicherung

  5. erhebliche finanzielle Risiken im Schadensfall

Gerade Solo-Selbstständige unterschätzen häufig diese Fallhöhe. Dass, was ich in der Szene nach wie vor beobachte ist entweder weiterhin eine Unwissenheit, Ignoranz oder bewusste Entscheidung, im Graubereich zu agieren. Hier kann es für dich, die Location und für deine Teilnehmende unangenehm werden.

4. Meine persönliche Empfehlung für freiberufliche Retreatanbieter:innen

Wenn du Retreats freiberuflich oder nebenberuflich organisierst und nur wenige Retreats pro Jahr anbietest, ist in vielen Fällen folgende Struktur sinnvoll:

  1. Retreatleistung wird separat über dich gebucht

  2. Unterkunft wird direkt beim Hotel gebucht

  3. getrennte Rechnungen und Verträge

  4. klare Kommunikation auf Website und Buchungsseite

So bleibst du rechtlich Retreatanbieterin – nicht Reiseveranstalterin – und reduzierst organisatorischen Aufwand erheblich.

Doch, es wäre zu schön, wenn es so einfach wäre: Aus meinen Verhandlungen und Gesprächen mit Hotels und aktuellen Partner-Locations entnehme ich eine große Frustration gegenüber Yogalehrenden, die Retreats anbieten. Fehlende Professionalität, Unzuverlässigkeit sowie mangelnde Erfahrung im Bereich Events führt zu erheblichen Aufwänden bei den Unterkünften.

Die Folge: Hotels gehen wieder mehr in Richtung Pauschalangebote. Bedeutet, die Retreat-AnbieterIn erhält ein Gesamtangebot für das Event und ist verpflichtet Zimmerkontingente abzunehmen. Teilnehmende sollen somit die Retreat-Leistung inkl. Unterkunft über die Retreat-Anbieterin buchen. Was uns wieder zum Pauschalreiserecht führt mit den entsprechenden Pflichten. Damit wälzen Unterkünfte das allgemeine Risiko auf die Anbieterin ab, um etwaige Aufwände oder Schäden durch Stornierungen, kurzfristige Absagen etc. gering zu halten.

Auf der einen Seite empfinde ich das Vorgehen als verständlich, macht es aber deutlich schwieriger, sein Retreat in der Wunsch-Location durchzuführen.

Folgende Tipps gebe ich dir an die Hand, damit du professionell gegenüber Locations auftreten kannst:

5. Tipps für die Zusammenarbeit mit Hotels

In Verhandlungen mit Hotels hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

  1. Professionelle Ausarbeitung und Vorbereitung deines Retreats

  2. Beschäftige dich im Vorfeld zu deiner Anfrage mit der Durchführung von Events

  3. Beschäftige dich mit der Location

  4. Teilnehmer buchen Zimmer direkt beim Hotel

  5. Buchungscode oder Buchungslink nutzen

  6. Retreatpreis und Unterkunftspreis immer getrennt ausweisen in deiner Kommunikation

  7. klare Verantwortlichkeiten definieren

  8. saubere Informationen auf deinen Marketingkanälen

Je klarer deine Struktur ist, desto einfacher werden zukünftige Verhandlungen. Was ich dir noch mitgebe: Die Locations warten nicht auf uns als Yogalehrende und sie sind auch nicht von uns abhängig, also schraube deine „Erwartungen“ runter, dass du kostenlos übernachtest oder den Raum kostenlos bekommst. Du führst ein Business und solltest deine Retreats, einschließlich deiner Kosten ordentlich kalkulieren.

6. Sonderfall Ferienhäuser und exklusive Retreatlocations

Wenn du ein Ferienhaus oder eine exklusive Location komplett anmietest, bist du meist Hauptmieterin der Unterkunft. In vielen Fällen bedeutet das:

  1. du trägst das wirtschaftliche Auslastungsrisiko

  2. Teilnehmer zahlen Unterkunft faktisch über dich

  3. die Wahrscheinlichkeit steigt, rechtlich als Reiseveranstalterin eingestuft zu werden

Hier lohnt sich eine besonders sorgfältige rechtliche und versicherungstechnische Prüfung, bevor das Modell regelmäßig genutzt wird.

7. Fazit

Rechtssichere Retreatorganisation beginnt mit einer klaren Geschäftsstruktur. Besonders kleinere Retreatanbieter:innen mit wenigen Retreats pro Jahr profitieren häufig von einer getrennten Buchungsstruktur, die rechtliche Klarheit, weniger Haftungsrisiko und organisatorische Entlastung bietet. Solltest du jedoch ein komplettes Retreat-Business aufbauen wollen und ganze Reisen organisieren, dann lohnt es sich aus meiner Sicht definitiv Pauschalreisen anzubieten.

Disclaimer:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt sowie die eigene Versicherung zu konsultieren, um das individuelle Retreatmodell rechtlich prüfen zu lassen.

Links:

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Zu meinen FAQs

Hier kannst du dich rechtlich beraten lassen:

Aktivkanzlei (https://www.aktivkanzlei.de/)

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