Yoga-Retreats zu organisieren gehört zu den spannendsten Formaten unserer Arbeit – gleichzeitig bewegen sich viele Yogalehrende rechtlich in einem Bereich, der oft – bewusst oder unbewusst – unterschätzt wird. Denn oftmals denken wir, dass wir auf der sicheren Seite sind und agieren dennoch in einem „Graubereich.“ Besonders dann, wenn Retreatprogramm, Unterkunft und Verpflegung gemeinsam angeboten werden, kann ein Retreat rechtlich als Pauschalreise gelten – mit entsprechenden Pflichten. Als erfahrene Retreat-Anbieterin weiß ich um die Herausforderungen rund um rechtliche Fallstricke sowie Verhandlungen mit den Unterkünften.
Dieser Artikel zeigt, worauf Yogalehrende achten sollten, um Retreats rechtssicher zu gestalten.
1. Wann ein Yogaretreat rechtlich zur Pauschalreise wird
Nach deutschem Reiserecht (§651a BGB) kann eine Pauschalreise vorliegen, wenn mindestens zwei Reiseleistungen kombiniert werden, z. B.:
Retreatprogramm (Yoga, Coaching, Workshops)
Unterkunft
Verpflegung
Transfers oder organisierte Anreise
Werden diese Leistungen gemeinsam zu einem Gesamtpreis angeboten oder über den Anbieter abgerechnet, kann der Retreatanbieter rechtlich als Reiseveranstalter gelten.
2. Welche Pflichten dann entstehen können
Wird ein Retreat als Pauschalreise eingestuft, können u. a. folgende Anforderungen gelten:
Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein & Haftung bei Insolvenz)
spezielle Informationspflichten vor Buchung
angepasste Reiseveranstalter-AGB
erweiterte Haftung für Leistungspartner
organisatorische Ansprechpartnerpflicht während der Reise
Viele klassische Yoga-Haftpflichtversicherungen decken diese Tätigkeit nicht automatisch ab. Hier kann es notwendig werden, weitere Versicherung abzuschließen sowie ein Gewerbe anzumelden, dass über eine freiberufliche Tätigkeit hinaus geht.
3. Risiken, wenn Pauschalreisen ohne Absicherung angeboten werden
Wer Pauschalreisen anbietet, ohne die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, riskiert unter anderem:
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände
persönliche Haftung bei Leistungsproblemen
Rückzahlungsverpflichtungen bei Ausfällen
Bußgelder bei fehlender Kundengeldabsicherung
erhebliche finanzielle Risiken im Schadensfall
Gerade Solo-Selbstständige unterschätzen häufig diese Fallhöhe. Dass, was ich in der Szene nach wie vor beobachte ist entweder weiterhin eine Unwissenheit, Ignoranz oder bewusste Entscheidung, im Graubereich zu agieren. Hier kann es für dich, die Location und für deine Teilnehmende unangenehm werden.
4. Meine persönliche Empfehlung für freiberufliche Retreatanbieter:innen
Wenn du Retreats freiberuflich oder nebenberuflich organisierst und nur wenige Retreats pro Jahr anbietest, ist in vielen Fällen folgende Struktur sinnvoll:
Retreatleistung wird separat über dich gebucht
Unterkunft wird direkt beim Hotel gebucht
getrennte Rechnungen und Verträge
klare Kommunikation auf Website und Buchungsseite
So bleibst du rechtlich Retreatanbieterin – nicht Reiseveranstalterin – und reduzierst organisatorischen Aufwand erheblich.
Doch, es wäre zu schön, wenn es so einfach wäre: Aus meinen Verhandlungen und Gesprächen mit Hotels und aktuellen Partner-Locations entnehme ich eine große Frustration gegenüber Yogalehrenden, die Retreats anbieten. Fehlende Professionalität, Unzuverlässigkeit sowie mangelnde Erfahrung im Bereich Events führt zu erheblichen Aufwänden bei den Unterkünften.
Die Folge: Hotels gehen wieder mehr in Richtung Pauschalangebote. Bedeutet, die Retreat-AnbieterIn erhält ein Gesamtangebot für das Event und ist verpflichtet Zimmerkontingente abzunehmen. Teilnehmende sollen somit die Retreat-Leistung inkl. Unterkunft über die Retreat-Anbieterin buchen. Was uns wieder zum Pauschalreiserecht führt mit den entsprechenden Pflichten. Damit wälzen Unterkünfte das allgemeine Risiko auf die Anbieterin ab, um etwaige Aufwände oder Schäden durch Stornierungen, kurzfristige Absagen etc. gering zu halten.
Auf der einen Seite empfinde ich das Vorgehen als verständlich, macht es aber deutlich schwieriger, sein Retreat in der Wunsch-Location durchzuführen.
Folgende Tipps gebe ich dir an die Hand, damit du professionell gegenüber Locations auftreten kannst:
5. Tipps für die Zusammenarbeit mit Hotels
In Verhandlungen mit Hotels hat sich folgendes Vorgehen bewährt:
Professionelle Ausarbeitung und Vorbereitung deines Retreats
Beschäftige dich im Vorfeld zu deiner Anfrage mit der Durchführung von Events
Beschäftige dich mit der Location
Teilnehmer buchen Zimmer direkt beim Hotel
Buchungscode oder Buchungslink nutzen
Retreatpreis und Unterkunftspreis immer getrennt ausweisen in deiner Kommunikation
klare Verantwortlichkeiten definieren
saubere Informationen auf deinen Marketingkanälen
Je klarer deine Struktur ist, desto einfacher werden zukünftige Verhandlungen. Was ich dir noch mitgebe: Die Locations warten nicht auf uns als Yogalehrende und sie sind auch nicht von uns abhängig, also schraube deine „Erwartungen“ runter, dass du kostenlos übernachtest oder den Raum kostenlos bekommst. Du führst ein Business und solltest deine Retreats, einschließlich deiner Kosten ordentlich kalkulieren.
6. Sonderfall Ferienhäuser und exklusive Retreatlocations
Wenn du ein Ferienhaus oder eine exklusive Location komplett anmietest, bist du meist Hauptmieterin der Unterkunft. In vielen Fällen bedeutet das:
du trägst das wirtschaftliche Auslastungsrisiko
Teilnehmer zahlen Unterkunft faktisch über dich
die Wahrscheinlichkeit steigt, rechtlich als Reiseveranstalterin eingestuft zu werden
Hier lohnt sich eine besonders sorgfältige rechtliche und versicherungstechnische Prüfung, bevor das Modell regelmäßig genutzt wird.
7. Fazit
Rechtssichere Retreatorganisation beginnt mit einer klaren Geschäftsstruktur. Besonders kleinere Retreatanbieter:innen mit wenigen Retreats pro Jahr profitieren häufig von einer getrennten Buchungsstruktur, die rechtliche Klarheit, weniger Haftungsrisiko und organisatorische Entlastung bietet. Solltest du jedoch ein komplettes Retreat-Business aufbauen wollen und ganze Reisen organisieren, dann lohnt es sich aus meiner Sicht definitiv Pauschalreisen anzubieten.
Disclaimer:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt sowie die eigene Versicherung zu konsultieren, um das individuelle Retreatmodell rechtlich prüfen zu lassen.
Links:
Hier kannst du dich rechtlich beraten lassen:
Aktivkanzlei (https://www.aktivkanzlei.de/)


